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Steuerersparnis für Eigentümer & Mieter möglich

Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen

Als Eigentümer oder Mieter können Sie Handwerkerrechnungen in Deutschland für selbstgenutzte Immobilien gem. § 35 a Abs. 3 EstG absetzen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Vorlage einer Handwerkerrechnung: Auf der Rechnung sollten Arbeits- und sonstige Kosten getrennt aufgeführt werden, weil auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist.

Überweisung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Handwerksbetriebes.

Einreichung der gestempelten Überweisungsdurchschrift oder des Kontoauszuges im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt.

Welche Handwerkerleistungen können Sie absetzen?
• Modernisierungsmaßnahmen
• Erhaltungsmaßnahmen
• Renovierungsmaßnahmen
• Erweiterung von Wohnraum

Beim Umzug können Renovierungsmaßnahmen der alten und der neuen Wohnung berücksichtigt werden. Abgesetzt werden können 20% der Arbeitskosten (incl. hierauf fallender MwSt), max. 1.200,- Euro. Diese werden direkt von der tariflichen Einkommenssteuer abgezogen.


Steuerbonus gemäß Klimaschutzprogramm 2020 - 2023

Seit dem 01.01.2020 können bis zu 20 % (max. 40.000 Euro) der Aufwendungen für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen bei der Einkommensteuer in Abzug gebracht werden. Verteilt auf 3 Jahre werden so Einzel- oder Komplettsanierungen finanziell gefördert. Diese Regelung gilt bis 2030.


Voraussetzungen für den Steuerbonus:

• Die Immobilie muss vom Antragsteller selbst genutzt werden.
• Das Haus oder die Wohnung muss älter als 10 Jahre sein.
• Die energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen dürfen nicht vor 2020 begonnen worden sein und müssen vor 2030 abgeschlossen sein.
• Die Maßnahmen müssen von Fachunternehmen durchgeführt werden.
• Es müssen ordentliche Rechnungen erstellt werden.
• Die Absetzbarkeit ist nur dann gewährleistet, wenn die Aufwendungen für die energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen nicht schon anderweitig gefördert werden.

Begünstigte Sanierungsmaßnahmen:

• Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
• Neue Heizungsanlage
• Optimierung bestehender Heizungsanlagen (älter als zwei Jahre)
• Wärmedämmung von Wänden
• Wärmedämmung von Dachflächen
• Einbau neuer Fenster oder Außentüren
• Einbau einer Lüftungsanlage

Wie kann ich den Steuerbonus beantragen?

Zunächst einmal müssen die energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen durch die jeweiligen Fachunternehmen bescheinigt und berechnet werden. Für die Bescheinigungen sind bei den Finanzämtern Musterformulare erhältlich. Diese können dann im Zuge der Einkommensteuer eingereicht werden.


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